konflikte sind etwas ganz normales 

mediation

Für Konfliktparteien

„Wenn sich zwei streiten – hilft ein Dritter eine Lösung zu finden.“

Es braucht zur Mediation beide Konfliktpartner, die freiwillig, aktiv, konstruktiv und zukunftsorientiert an ihren zwischenmenschlichen Differenzen arbeiten möchten.

Als Mediatorin bin ich für beide Parteien gleichermaßen da. Ich schaffe den nötigen Rahmen und gebe Sicherheit auf dem Weg hin zur gemeinsamen Lösung.

Ich vermittle als objektive Dritte im Streitfall und sorge dafür, dass Gesprächsregeln (z.B. Fairness, Respekt) eingehalten werden. Die Bestärkung beider Parteien, beim Versuch gemeinsam eine für alle annehmbare Lösung zu erarbeiten, steht im Vordergrund. 


Geförderte Familienmediation gemäß §39c FLAG

„Bleiben Sie aktiv! Warten Sie nicht, bis kein Gespräch mehr möglich ist und Ihr(e) Kind(er) eventuell Schaden nehmen.“
Sollten Sie und Ihr/e PartnerIn keine Einigung in Fragen wie Trennung, Scheidung, Vermögens-aufteilung, Unterhalt, Obsorge oder Kontakt zum gemeinsamen Kind oder den Kindern erzielen, können Sie eine Familienmediation in Anspruch nehmen. Hier gibt es gemäß Familienlastenausgleichgesetz (FLAG) die Möglichkeit, eine Förderung in Anspruch zu nehmen.
Die Förderung muss beantragt werden und es besteht kein Rechtsanspruch. Je nach Höhe des gemeinsamen Familieneinkommens sowie der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder wird vom Bundeskanzleramt ein Zuschuss, gegebenenfalls auch in Höhe der Gesamtkosten, gewährt. Die Höhe des Selbstbehaltes wird durch Vorlage von Lohnbestätigungen, Gehaltszetteln, Karenzgeld, Krankengeld und Ähnlichem errechnet. (Berechnung: Alle Gehälter x14/12). Ich gebe gerne nähere Auskünfte zum Ablauf der Co-Mediation, dem Antrag und Informationen über den Selbstbehalt.
Daten & Fakten zum Familienrecht im Bundesland Salzburg: 
(entnommen aus den Salzburger Nachrichten am 3.7.2022)
20 Familienrichter sind in Salzburg tätig. Im Jahr 2021 gab es 711 einvernehmliche Scheidungen, 1.031 Pflegschaftsangelegenheiten, 2.117 Kontaktbeschränkungsfälle, 1.648 unterbringungsstreitige, familienrechtliche Verfahren. 248 streitige Scheidungen, von denen 90 mit einem Urteil geendet haben. 

Mediatives gespräch

„Ich wäre für eine Mediation bereit, aber leider will mein Gegenüber nicht zu einem Gespräch kommen. Was nun?“

In meiner täglichen Praxis kommt es nicht selten vor, dass eine der Konfliktparteien ins Reden kommen möchte, aber sein/ihr Gegenüber blockt ab. Er oder sie will nicht zu einem gemeinsamen Gesprächstermin kommen. Was tun, wenn eine Streitpartei für eine Lösungsfindung motiviert ist, doch der andere will – aus welchen Gründen auch immer – nicht?

Mediation basiert auf Freiwilligkeit und dem aktiven Willen beider Parteien, eine Klärung herbeiführen zu wollen. Ich stehe selbstverständlich auch demjenigen, der sich das Streit-Thema aktiv ansehen möchte, durch ein mediatives Einzelgespräch zur Seite. Im Gegensatz zur Mediation werden nicht beide Parteien beim Konflikt begleitet, sondern eine Partei wird unterstützt, so dass diese den Konflikt souverän handhaben und eine eigenständige Lösung mit dem Gegenüber herbeiführen kann.
Maßnahmen zur Verhinderung einer Eskalation oder einer Ausbreitung eines bestehenden Konfliktes zählen genauso dazu wie auch spezielle Trainings.